Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Bereitstellung eines KI-Telefonassistenten
Digital Apes GmbH | Stand: 19.02.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Digital Apes GmbH (nachfolgend „Anbieter") und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde") über die Implementierung, Bereitstellung und Betreuung eines KI-gestützten Telefonassistenten.
(2) Verbraucher werden nicht Vertragspartner.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Implementierung sowie – bei entsprechender Vereinbarung – die laufende Betreuung eines KI-Telefonassistenten.
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot sowie der Leistungsbeschreibung.
(3) Der Anbieter schuldet die fachgerechte Umsetzung der vereinbarten Konfiguration. Eine bestimmte wirtschaftliche Wirkung oder Erfolgssteigerung wird nicht geschuldet.
§ 3 Implementierung (Initialleistung)
(1) Die Implementierung umfasst insbesondere:
- Analyse der bestehenden Telefoninfrastruktur
- Einrichtung und Konfiguration des KI-Assistenten
- Einrichtung vereinbarter Routing- und Statuslogiken
- Anbindung an bestehende Schnittstellen, soweit technisch möglich
- Testphase und Go-Live-Begleitung
(2) Die Implementierungsleistung ist erbracht, wenn der Assistent gemäß abgestimmter Konfiguration funktionsfähig eingerichtet wurde und der Kunde den Go-Live freigibt oder das System produktiv nutzt.
(3) Erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung keine begründete Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
§ 4 Laufende Systembetreuung
(1) Bei Abschluss eines Betreuungsvertrages erbringt der Anbieter:
- technische Überwachung der Systemfunktion
- Optimierung der Gesprächslogik
- Anpassung bei organisatorischen Änderungen
- Unterstützung bei Erweiterungen
- Abstimmung mit IT-Dienstleistern
(2) Die Betreuung ist eine Dienstleistung. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit wird nicht garantiert.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle zur Implementierung erforderlichen Informationen vollständig und richtig zur Verfügung.
(2) Der Kunde definiert eigenverantwortlich:
- Routingregeln
- Zuständigkeiten
- Terminlogiken
- Gesprächsinhalte
- Speicher- und Löschkonzepte
(3) Der KI-Telefonassistent ist kein Fristenkontrollsystem. Die Überwachung fristenrelevanter Vorgänge obliegt ausschließlich dem Kunden.
§ 6 Drittanbieter und Integrationen
(1) Die Systemfunktion kann von Drittanbietern abhängen (z. B. Telefonieplattform, Hosting, Microsoft-Integrationen).
(2) Für Ausfälle oder Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters wird keine Haftung übernommen.
(3) Nutzungsabhängige Kosten (z. B. Gesprächsminuten, Plattformgebühren) werden direkt zwischen Kunde und Drittanbieter abgerechnet.
§ 7 Vergütung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Setup-Leistungen sind Werkleistungen und werden einmalig vergütet.
(3) Laufende Betreuung wird als wiederkehrende Vergütung im Voraus berechnet.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, nach angemessener Fristsetzung die Leistung zu sperren.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der Laufzeit.
(3) Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit auf die Höhe der in den letzten 12 Monaten gezahlten Vergütung begrenzt.
(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Datenverluste ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf fehlerhaften Kundenvorgaben, unterlassener Mitwirkung oder Drittanbieterausfällen beruhen.
§ 10 Datenschutz
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
(2) Die datenschutzrechtliche Verantwortung für die inhaltliche Ausgestaltung der Verarbeitung verbleibt beim Kunden.
§ 11 Geistiges Eigentum
(1) Alle Rechte an Software, Logik, Konzepten und Systemarchitektur verbleiben beim Anbieter.
(2) Der Kunde erhält ein nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist Oldenburg, sofern gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden erstellt durch Kanzlei Fischer-Battermann.